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Reise-
und Vertragsbedingungen
Wir
freuen uns, dass Sie sich für eine superb-dive-Reise interessieren
und danken für Ihr Vertrauen. Für Ihre Reise gelten die nachfolgenden
Reise- und Vertragsbedingungen der superb dive, die auch Ihr Vertragspartner
ist.
Diese Reise- und Vertragsbedingungen erhalten Sie ebenfalls mit Ihrer
Reiseofferte zugestellt.
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1.
Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen
Ihnen und superb dive ein Vertrag zustande.
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für
deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises)
wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen
Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen»
gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen
sehr sorgfältig zu lesen.
1.2 Werden Ihnen durch superb-dive-Reisearrangements
von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene
Reise- und Vertragsbedingungen.
1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere
Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Das
rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2.
Anmeldung / Provisorische Reservierung
Für frühzeitige Anmeldungen, welche auch in Form einer vorerst provisorischen
Reservierung erfolgen können, nimmt superb dive ohne dass Sie
dadurch verpflichtet werden Ihre provisorische Reservierung
bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.
3.
Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich
aus den publizierten Preislisten. Unsere Preise verstehen sich pro
Person in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen
Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert.
3.2 Reservierungsgebühren / Bearbeitungsgebühren
Die Reservierungsgebühr beträgt sFr. 60.- pro Person, maximal sFr.
120.- pro Auftrag.
3.3 Zahlungsbedingungen
3.3.1 Anzahlung
Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten; sie
beträgt ein Drittel des gesamten Arrangements-Preises.
3.3.2 Restzahlung
Den Termin der fällige Restzahlung ersehen Sie in den Reiseunterlagen.
Nach Eingang Ihrer Restzahlung werden Ihnen die Reisedokumente ausgehändigt
oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen
zu verweigern.
3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für folgende Fälle müssen wir uns Preisänderungen
vorbehalten:
Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge),
neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben
(z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen),
staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer),
ausserordentlichen Preiserhöhungen der Resorts,
Wechselkursänderungen.
3.4.2 Falls superb dive die in den Publikationen
angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird
Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten
Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird Ihnen superb dive alle von Ihnen bereits geleisteten
Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
4.
Rücktrittsbedingungen / Änderungen
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für
Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums,
Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 60.- pro
Person, jedoch maximal sFr. 120.- pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle
Telefon-, Telefax- und Telegrammspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen
gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund,
der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist,
so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden
Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben. Die Regelungen
gelten auch für Änderungen:
2115 Tage vor Abflug = 20%; 148 Tage vor Abflug = 40%;
70 Tage vor Abflug = 80%.
Tauchkurse: bis 30 Tage vor Abflug = 20%; 2915 Tage vor Abflug
= 50%; 147 Tage vor Abflug = 75%; 70 Tage vor Abflug =
100%.
4.3 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei superb dive grundsätzlich
immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall
sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen
Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Resorts und Fluggesellschaften)
akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten
verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (PassVorschriften).
Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung des Preises
sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5.
Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres
eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise
beteiligten Unternehmen (Flug- und Transferunternehmen, Resorts usw.)
eine korrekte Beschreibung der Arrangements
die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit
allen erforderlichen Leistungen gemäss unseren Beschrieben im Rahmen
der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass Sonderwünsche zwar entgegengenommen
werden, aber als unverbindlich bezeichnet werden.
5.2 Unsere Haftung
superb dive entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung
vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten
(unter Vorbehalt von Ziff. 6 und 7), soweit es der superb-dive-Reiseleitung
oder der örtlichen superb-dive-Vertretung nicht möglich war, Ihnen
vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein
eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch
auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur
den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen
oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir
nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen
oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben,
zurückzuführen sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
Falls Sie lokale Veranstaltungen buchen, beteiligen Sie sich an diesen
Veranstaltungen auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine
Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen
verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert
werden. superb dive kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen,
die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
superb dive übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei
Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser
von superb dive oder einem von superb dive beauftragten Unternehmen
(Resorts usw.) schuldhaft verursacht wurde.
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang
mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen
erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen
beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen
oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von superb
dive ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 Sachschäden
superb dive übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die
während einer Reise mit superb dive geschehen, falls der superb-dive-Reiseleitung
oder einem von superb dive beauftragten Unternehmen ein Verschulden
zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren
Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises
für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten
oder Benützung von Transportunternehmen erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende
Haftung von superb dive ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und
garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer
Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die
Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns auf Verlangen
erhalten.
6.
Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in den superb-dive-Publikationen
versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir
uns ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen um
eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise
möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen
haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer superb-dive-Reiseleitung
bzw. dem superb-dive-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben.
Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung
Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen
für Abhilfe zu sorgen. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc.
sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber
zu beheben, sofern die superb-dive-Reiseleitung bzw. die örtliche
superb-dive-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert
48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung
von superb dive gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung des Urlaubs
aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt
von der örtlichen superb-dive-Vertretung bzw. der superb-dive-Reiseleitung
oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass
Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet
Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung,
Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der superb-dive-Reiseleitung
bzw. der örtlichen superb-dive-Vertretung oder des Leistungsträgers
ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung
Ihrer Reise schriftlich bei superb dive einzureichen. Falls Sie diese
Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7.
Programmänderungen
7.1 superb dive behält sich auch in Ihrem Interesse
vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft,
Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.)
zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere
haftet superb dive nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf
höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten,
für die superb dive nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. superb
dive ist jedoch selbstverständlich bemüht, Sie über Änderungen des
Reiseprogramms so früh wie möglich zu informieren.
7.2 Muss superb dive eine von Ihnen bereits bezahlte
Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten
Leistung entsteht, erhalten Sie von superb dive eine Rückvergütung.
Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter
Ziff. 3.4 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung
kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises,
steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
8.
Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch superb
dive
8.1 In seltenen Fällen ist superb dive gezwungen,
Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten
liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden
Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten,
höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Falls
einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von superb dive so
rasch wie möglich informiert.
8.2 Alle von uns angebotenen Reisen basieren auf
einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die
für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so
ist superb dive berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem
festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir
uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu
offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm,
so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich
einer Umtriebsentschädigung für Sie von sFr. 60.- pro gebuchte Person,
jedoch höchstens sFr. 120.- pro Auftrag.
9.
Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen,
so kann Ihnen superb dive den Preis für das Reisearrangement nicht
zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte
und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im weiteren
empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung,
die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung
oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig
abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die superb-dive-Reiseleitung
bzw. die örtliche superb-dive-Vertretung werden Ihnen bei der Organisation
Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.
10.
Reisepapiere
10.1 Unsere Publikationen enthalten Angaben zu Reisepapieren
sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise
und den Aufenthalt zu beachten sind. Allfällige danach bekanntwerdende
Änderungen wird Ihnen superb dive bei Vertragschluss mitteilen und
Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die
nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle
auf Ihre Verlangen hin.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur
Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen superb dive die Einholung allfällig
erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung
gestellt.
10.2 superb dive kann keine Haftung übernehmen für
eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener
Visa oder ungültiger Reisepapiere (gemäss den Vorgaben der Malediven).
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen sind Sie allein
verantwortlich.
11.
Flüge
Bei unseren Angeboten fliegen Sie bei allen Arrangements in der Economy-Klasse.
Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können
ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt
gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen
unterworfen sein.
Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden,
haftet superb dive nicht für die Mindestumsteigezeit.
11.1 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg inkl. Handgepäck beschränkt.
Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck
und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr.
Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett)
vom Flughafen zum Resort und zurück muss in den meisten Fällen ein
separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem
Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen
Transportkosten werden an Ort einkassiert.
11.2 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert.
Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei
Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind.
Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen
Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw.
11.3 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss.
Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie
technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie
von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere
Hostessen in den Schweizer Flughäfen oder an unsere Reiseleitung an
der Destination.
Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der
Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das
Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen
Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort.
Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund
von Verspätungen entstandene Spesen.
12.
Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Resorts wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten
angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel
begrenzt. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche
Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer
Resorts für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt.
Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder
überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren,
dass Sie die in unseren Publikationen beschriebenen Sportarten jederzeit
und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart
besonders interessiert, so erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise
nochmals, inwieweit die Ausübung der betreffenden Sportart während
Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können
wir sonst nicht übernehmen.
13.
Einzelzimmer
superb dive macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die
Einzelzimmer trotz Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie
Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von
Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in bezug auf die Lage in Kauf
genommen werden. Resorts, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen,
schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In unseren
Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung «Einzel»/«Einzelzimmer»
welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien
ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende
abgegeben werden.
14.
Copyrights
superb dive, Bern.
15.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und superb dive ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Für Buchungen
für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gelten besondere, dem
dort geltenden Recht angepasste Bedingungen, die auf Wunsch ausgehändigt
werden.
16.
Ombudsmann
16.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung
können Sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe anrufen. Der Ombudsmann
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw.
dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene
und faire Einigung zu erzielen.
16.2 Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann
der Schweizer Reisebranche, Postfach 383, 8034 Zürich.
17.
Versicherung
17.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung bei der «Elvia»
ist obligatorisch und beträgt sFr. 45.. Die Annullierungskosten-Versicherung
deckt keine Spesen für Annullierungen von Inland-Flügen auf den Malediven.
Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können
Sie bei superb dive eine Verzichterklärung unterschreiben.
17. 2 Bearbeitungsgebühr
superb dive möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr
von sFr. 60.- pro Person, max. sFr. 120.- pro Auftrag, durch die obligatorische
Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von
Ihnen zu bezahlen.
17. 3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige
der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen
Abkommen.
superb dive empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz
zu sorgen und eine Gepäckversicherung sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung
abzuschliessen. Zusammen mit den ELVIA Reiseversicherungen haben wir
die superb-dive-Reiseversicherung geschaffen, die im Notfall für Betreuung
an Ort oder für Rückreise in die Schweiz sorgt und Ihnen eine Wiederholung
der Reise nach erfolgter Gesundung ermöglicht. Auf Ihr Verlangen geben
wir Ihnen hierzu gerne weitere Unterlagen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Entsprechende Vorschläge unterbreiten wir Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen.
18.
Bestimmungen für Bahnbillette
Bei jedem Arrangement mit Abflug ab Zürich, Basel und Genf, welches
zu den Bedingungen gemäss den superb-dive-Publikationen gebucht wird,
ist ein Bahnbillett 2. Klasse zum Flughafen retour inbegriffen.
Geltungsbereich: Ausser bei den Städtischen Verkehrsbetrieben ist
dieses Bahnbillett bei allen am Generalbereich der Schweiz beteiligten
Transportunternehmen (inkl. PTT) gültig. Es beinhaltet auch den Buszubringer
vom Bahnhof SBB zum EuroAirport Basel.
Bei Buchungen aus Deutschland erhalten Sie kein Bahnbillett, wenn
Sie ab Basel fliegen.
Bei Sonderaktionen (Last-Minute) haben Sie ebenfalls kein Anrecht
auf dieses Bahnbillett.
Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen: superb-dive-Bahnbillett
ist nur in Verbindung mit einem Voucher/Gutschein, einem Reiseprogramm
(Computerausdruck), bzw. einem Flugschein gültig. Das Bahnbillett
kann jeweils an denjenigen Daten benützt werden, die als Abreise-
bzw. Rückreisedatum im Voucher/Gutschein, Reiseprogramm oder Flugschein
vermerkt sind. Das Bahnbillett muss vor der Hin- und Rückreise am
Bahnhof entwertet werden. Falls Sie 1. Klasse reisen möchten, lösen
Sie am Bahnschalter ein Billett für den Klassenwechsel und bezahlen
dieses direkt. Ein nicht benütztes oder nicht benötigtes superb-dive-Bahnbillett
wird nicht ausbezahlt oder sonstwie vergütet und führt zu keiner Reduktion
des Arrangementpreises. Ebenfalls hat ein Halbtax-Abonnement keinen
Einfluss auf das superb-dive-Bahnbillett, und die Differenz wird nicht
rückvergütet. Bei Anmeldung zu einer Reise später als 5 Tage vor Abreisedatum
werden die Reiseunterlagen nicht an den Wohnort zugestellt, sondern
am Abflugort (Flughafen) bereitgehalten. Das Bahnbillett steht in
diesem Fall lediglich für die Rückreise zur Verfügung. Für die Anreise
wird keine Rückerstattung geleistet. Kinder unter 6 Jahren benötigen
kein Bahnbillett.
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