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Reise- und Vertragsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine superb-dive-Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Für Ihre Reise gelten die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen der superb dive, die auch Ihr Vertragspartner ist.
Diese Reise- und Vertragsbedingungen erhalten Sie ebenfalls mit Ihrer Reiseofferte zugestellt.

1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und superb dive ein Vertrag zustande.
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.
1.2 Werden Ihnen durch superb-dive-Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen.
1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Anmeldung / Provisorische Reservierung
Für frühzeitige Anmeldungen, welche auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen können, nimmt superb dive – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den publizierten Preislisten. Unsere Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert.
3.2 Reservierungsgebühren / Bearbeitungsgebühren
Die Reservierungsgebühr beträgt sFr. 60.- pro Person, maximal sFr. 120.- pro Auftrag.
3.3 Zahlungsbedingungen
3.3.1 Anzahlung
Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten; sie beträgt ein Drittel des gesamten Arrangements-Preises.
3.3.2 Restzahlung
Den Termin der fällige Restzahlung ersehen Sie in den Reiseunterlagen. Nach Eingang Ihrer Restzahlung werden Ihnen die Reisedokumente ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für folgende Fälle müssen wir uns Preisänderungen vorbehalten:
Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge),
neu eingeführte oder erhöhte allgemeinverbindliche Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen),
staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer),
ausserordentlichen Preiserhöhungen der Resorts,
Wechselkursänderungen.
3.4.2 Falls superb dive die in den Publikationen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird Ihnen superb dive alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 60.- pro Person, jedoch maximal sFr. 120.- pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon-, Telefax- und Telegrammspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben. Die Regelungen gelten auch für Änderungen:
21–15 Tage vor Abflug = 20%; 14–8 Tage vor Abflug = 40%; 7–0 Tage vor Abflug = 80%.
Tauchkurse: bis 30 Tage vor Abflug = 20%; 29–15 Tage vor Abflug = 50%; 14–7 Tage vor Abflug = 75%; 7–0 Tage vor Abflug = 100%.
4.3 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei superb dive grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Resorts und Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (PassVorschriften).
Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Transferunternehmen, Resorts usw.)
eine korrekte Beschreibung der Arrangements
die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss unseren Beschrieben im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass Sonderwünsche zwar entgegengenommen werden, aber als unverbindlich bezeichnet werden.
5.2 Unsere Haftung
superb dive entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Ziff. 6 und 7), soweit es der superb-dive-Reiseleitung oder der örtlichen superb-dive-Vertretung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
Falls Sie lokale Veranstaltungen buchen, beteiligen Sie sich an diesen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert werden. superb dive kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
superb dive übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser von superb dive oder einem von superb dive beauftragten Unternehmen (Resorts usw.) schuldhaft verursacht wurde.
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von superb dive ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 Sachschäden
superb dive übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit superb dive geschehen, falls der superb-dive-Reiseleitung oder einem von superb dive beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von superb dive ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns auf Verlangen erhalten.

6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in den superb-dive-Publikationen versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer superb-dive-Reiseleitung bzw. dem superb-dive-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die superb-dive-Reiseleitung bzw. die örtliche superb-dive-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von superb dive gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung des Urlaubs aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen superb-dive-Vertretung bzw. der superb-dive-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der superb-dive-Reiseleitung bzw. der örtlichen superb-dive-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei superb dive einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen
7.1 superb dive behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet superb dive nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die superb dive nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. superb dive ist jedoch selbstverständlich bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms so früh wie möglich zu informieren.
7.2 Muss superb dive eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von superb dive eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziff. 3.4 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

8. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch superb dive
8.1 In seltenen Fällen ist superb dive gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von superb dive so rasch wie möglich informiert.
8.2 Alle von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist superb dive berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung für Sie von sFr. 60.- pro gebuchte Person, jedoch höchstens sFr. 120.- pro Auftrag.

9. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen, so kann Ihnen superb dive den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die superb-dive-Reiseleitung bzw. die örtliche superb-dive-Vertretung werden Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.

10. Reisepapiere
10.1 Unsere Publikationen enthalten Angaben zu Reisepapieren sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen superb dive bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Verlangen hin.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen superb dive die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
10.2 superb dive kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa oder ungültiger Reisepapiere (gemäss den Vorgaben der Malediven). Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

11. Flüge
Bei unseren Angeboten fliegen Sie bei allen Arrangements in der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet superb dive nicht für die Mindestumsteigezeit.
11.1 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg inkl. Handgepäck beschränkt. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett) vom Flughafen zum Resort und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert.
11.2 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw.
11.3 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Hostessen in den Schweizer Flughäfen oder an unsere Reiseleitung an der Destination.
Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort.
Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.

12. Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Resorts wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Resorts für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Publikationen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise nochmals, inwieweit die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

13. Einzelzimmer
superb dive macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Resorts, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In unseren Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung «Einzel»/«Einzelzimmer» welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben werden.

14. Copyrights
superb dive, Bern.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und superb dive ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Für Buchungen für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gelten besondere, dem dort geltenden Recht angepasste Bedingungen, die auf Wunsch ausgehändigt werden.

16. Ombudsmann
16.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
16.2 Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach 383, 8034 Zürich.

17. Versicherung
17.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung bei der «Elvia» ist obligatorisch und beträgt sFr. 45.–. Die Annullierungskosten-Versicherung deckt keine Spesen für Annullierungen von Inland-Flügen auf den Malediven.
Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei superb dive eine Verzichterklärung unterschreiben.
17. 2 Bearbeitungsgebühr
superb dive möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von sFr. 60.- pro Person, max. sFr. 120.- pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
17. 3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen.
superb dive empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Gepäckversicherung sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung abzuschliessen. Zusammen mit den ELVIA Reiseversicherungen haben wir die superb-dive-Reiseversicherung geschaffen, die im Notfall für Betreuung an Ort oder für Rückreise in die Schweiz sorgt und Ihnen eine Wiederholung der Reise nach erfolgter Gesundung ermöglicht. Auf Ihr Verlangen geben wir Ihnen hierzu gerne weitere Unterlagen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Entsprechende Vorschläge unterbreiten wir Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen.

18. Bestimmungen für Bahnbillette
Bei jedem Arrangement mit Abflug ab Zürich, Basel und Genf, welches zu den Bedingungen gemäss den superb-dive-Publikationen gebucht wird, ist ein Bahnbillett 2. Klasse zum Flughafen retour inbegriffen.
Geltungsbereich: Ausser bei den Städtischen Verkehrsbetrieben ist dieses Bahnbillett bei allen am Generalbereich der Schweiz beteiligten Transportunternehmen (inkl. PTT) gültig. Es beinhaltet auch den Buszubringer vom Bahnhof SBB zum EuroAirport Basel.
Bei Buchungen aus Deutschland erhalten Sie kein Bahnbillett, wenn Sie ab Basel fliegen.
Bei Sonderaktionen (Last-Minute) haben Sie ebenfalls kein Anrecht auf dieses Bahnbillett.
Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen: superb-dive-Bahnbillett ist nur in Verbindung mit einem Voucher/Gutschein, einem Reiseprogramm (Computerausdruck), bzw. einem Flugschein gültig. Das Bahnbillett kann jeweils an denjenigen Daten benützt werden, die als Abreise- bzw. Rückreisedatum im Voucher/Gutschein, Reiseprogramm oder Flugschein vermerkt sind. Das Bahnbillett muss vor der Hin- und Rückreise am Bahnhof entwertet werden. Falls Sie 1. Klasse reisen möchten, lösen Sie am Bahnschalter ein Billett für den Klassenwechsel und bezahlen dieses direkt. Ein nicht benütztes oder nicht benötigtes superb-dive-Bahnbillett wird nicht ausbezahlt oder sonstwie vergütet und führt zu keiner Reduktion des Arrangementpreises. Ebenfalls hat ein Halbtax-Abonnement keinen Einfluss auf das superb-dive-Bahnbillett, und die Differenz wird nicht rückvergütet. Bei Anmeldung zu einer Reise später als 5 Tage vor Abreisedatum werden die Reiseunterlagen nicht an den Wohnort zugestellt, sondern am Abflugort (Flughafen) bereitgehalten. Das Bahnbillett steht in diesem Fall lediglich für die Rückreise zur Verfügung. Für die Anreise wird keine Rückerstattung geleistet. Kinder unter 6 Jahren benötigen kein Bahnbillett.

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